Erweiterung Hilfmotorstart

 

Dies ist keine Berechtigung zum Motorflug, sondern eine Erweiterung des Segelfliegerscheines, die dir erlaubt den Motor zu verwenden um

  • zu starten,
  • Anschluß an Aufwindgebiete zu erreichen,
  • Außenlandungen zu verhindern,
  • Landungen aus Sicherheitsgründen mit im Leerlauf laufendem Motor durchzuführen

 

Mit dieser Erweiterung kannst du zum Beispiel unseren ‚Dimona‘ Motorsegler fliegen, bist unabhängig von der Verfügbarkeit eines Schlepp-Piloten und kannst auch dann starten, wenn mal kein Segelflugbetrieb ist.

 

Ansuchen

Vorab ist eine theoretische Ausbildung und Prüfung (Zusatzprüfung) in Bezug auf jene Inhalte abzulegen, wie sie für den Hilfsmotorstart von Bedeutung sind. Weiters muss der Bewerber nachweisen, dass er innerhalb der letzten 24 Monate vor der Antragstellung

  • Segelflüge von insgesamt mindestens 8 Stunden Dauer durchgeführt hat,
  • davon wenigstens 4 Stunden alleine an Bord von Segelflugzeugen, und
  • 15 einwandfreie Starts und Landungen allein an Bord von Motorseglern.